Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale dient einzig und allein als Nachweis für Fahrtkosten. Selbstverständlich hat man auch durch eine solche Pauschale Vorteile bei der Steuererklärung. Es werden die Kilometer zwischen der eignen Wohnung und der Arbeitsstätte berechnet. Eine solche Kilometerpauschale ist aber nicht nur sinnvoll, wenn man mit dem Auto zur Arbeitsstätte fährt, ebenfalls kann diese geltend gemacht werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden können.

Wem gegenüber, die Kilometerpauschale geltend machen?


Die Steuererklärung macht man jedes Jahr und reicht sie dann beim Finanzamt ein. Dies können aber nicht nur die Privatpersonen, sondern auch Selbstständige und Freiberufler. Leider werden nicht die gesamten Kosten erstattet, aber daher auch der Begriff der Pauschale. Diese ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, da sie bereits zu einem bestimmten Betrag angesetzt worden ist. Es ist lediglich notwendig, die verfahrenen Kilometer in der Steuererklärung anzugeben und demnach wird der zurückerstattet Betrag berechnet.

Grenzwert der Kilometerpauschale


Die Kilometerpauschale kann auch nur in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn der Verbraucher den kürzesten Weg zur Arbeitsstätte angibt. Ebenfalls muss es eine Entfernung von mindestens 20 Kilometern sein. Es werden auch keine Krankheitstage vom Arbeitnehmer berechnet, dies überprüft das Finanzamt von Zeit zu Zeit. Die Angaben sollten demnach auch wahrheitsgemäß getätigt werden, damit auch ein dementsprechender Nachweis vollzogen werden kann.