Berline Testament

Die perfekte Lösung seinen eigenen Nachlass zu regeln, ist ein Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Das Berliner Testament ist ein ganz besonderes, da es sich in diesem Falle nicht nur um ein Testament handelt, sondern vielmehr eine Einheitslösung ist.

Berliner Testament anders bezeichnet


Dieses besondere Testament hat auch eine andere Bezeichnung - hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Ehegattentestament. Wenn eine solche Nachlassregelung aufgesetzt wird, ist es gleichzeitig auch eine Absicherung des Ehepartners, dass nach dem Versterben des Ehegatten auf gleiche Weise weitergelebt werden kann.

Ausschluss aus dem Berliner Testament


In diesem Fall werden die eventuell vorhandenen Kinder aus dem Erbe ausgeschlossen, da sich die Ehepartner als Erben ersetzen. Ebenfalls findet auch keine doppelte Versteuerung statt, somit bleibt im Endeffekt mehr vom tatsächlichen Erbe übrig, als wenn ein ganz normales Testament aufgesetzt wird. Außerdem ist der Ehegatte ein Alleinerbe und demnach ist dieser in seinem Handeln uneingeschränkt. Auch wenn die Kinder aus dem Berliner Testament ausgeschlossen werden, könne sie dennoch ihren Pflichtanteil gerichtlich einklagen. Weiterhin muss man sich nicht gleich an den Notar seines Vertrauens wenden, da die Vorlagen optimal im Internet herunter zu laden sind. Ebenfalls kann dies auch gleich ausgefüllt werden - der Gang zum Notar bleibt einem jedoch nicht erspart, da dies beglaubigt werden muss.